das erbe

Wenn Sie das museum franz gertsch über Ihren Tod hinaus unterstützen möchten, haben sie die Möglichkeit der Ausrichtung eines Erbes. Was von der Erbschaft nach Abzug aller Pflichtteile übrig bleibt, können Sie als Nachlass in Ihrem Testament oder Erbvertrag für das museum franz gertsch und andere Begünstigte frei einsetzen.

Im Gegensatz zum Legat erhält der Erbe immer den ganzen Nachlass (Alleinerbe) oder einen bestimmten Bruchteil davon. Mittels Teilungsvorschriften kann der Erblasser gleichzeitig mit der Erbeinsetzung anordnen, dass ein bestimmter Erbe auf Rechnung seines Teiles bestimmte Sachwerte (z.B. Kunstwerke, Wertschriften, Immobilien) erhalten soll.

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