das legat

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, dem museum franz gertsch über Ihren Tod hinaus etwas zukommen zu lassen: über das Legat (Vermächtnis) oder die Erbeinsetzung. In beiden Fällen dürfen die gesetzlich vorgesehenen Pflichtteile nicht verletzt werden, denn das Schweizerische Zivilgesetz bestimmt, dass dem Ehepartner, den Nachkommen und den Eltern eine bestimmte minimale Erbquote grundsätzlich nicht vorenthalten werden darf. Sie können ein Legat mit einem Testament oder mit einem Erbvertrag ausrichten. Ihre Verfügung wird dadurch nach Ihrem Tode wirksam.

Ein Legat muss nicht unbedingt die Form von Bargeld haben, es kann sich auch um Kunstwerke (z.B. von Franz Gertsch), Wertschriften, Immobilien oder Sachwerte handeln. Das museum franz gertsch wird den Erlös aus dem Verkauf in die Sammlung oder in Ausstellungen investieren. Es kann je nach Möglichkeit Kunstwerke auch in seine Sammlung aufnehmen und der Öffentlichkeit in Ausstellungen zugänglich machen. Ihr Name wird damit immer in Zusammenhang mit Ihrem Kunstwerk öffentlich zu sehen sein.

suchesitemaphomeenglish
die schenkung
das legat
der erbe
das testament
Bildausschnitt Gräser Bildausschnitt Gräser Bildausschnitt Gräser